Abstimmungsparolen Aufrecht 24. November 2024
Aufrecht fasst Abstimmungsparolen zu den vier nationalen und vier kantonalen Abstimmungsvorlagen vom 24.November 2024.
Parolen national:
Ausbauschritt 2023 Nationalstrasse: Ja
Mietrecht; Untermiete: Nein
Mietrecht; Kündigung wegen Eigenbedarf: Stimmfreigabe
Änderung KVG: Nein
Parolen kantonal:
Nachtrag zum Sozialhilfegesetz: Nein
Einführungsgesetz im Pflegebereich: Nein
Erhöhung des Fahrkostenabzugs: Ja
Erläuterungen, Parolen 24. November 2024 national
Ausbauschritt 2023 Nationalstrasse: Ja
Die Schweiz hat in wenigen Jahren ein enormes Bevölkerungswachstum erfahren, weshalb der moderate Ausbau der Nationalstrassen angebracht ist. Ein Ausbau der Nationalstrassen bedeutet auch eine Aufweichung der wirtschaftsschädlichen Klimapolitik.
Mietrecht; Untermiete: Nein
Viele Mietwohnungen werden inzwischen zu sehr hohen Preisen vermietet. Gleichzeitig wollen die Vermieter den «Verbrauch» der Immobilie und damit die Kosten möglichst geringhalten. Mit den hohen Mietpreisen wird ein Nutzungsrecht bezahlt. Dies bedeutet, dass Wohngemeinschaften und Konkubinate ohne zusätzliche Hürden möglich sein müssen. Gewinnorientierte Weitervermietung ist heute bereits nur mit Einwilligung des Vermieters möglich.
Mietrecht; Kündigung wegen Eigenbedarf: Stimmfreigabe
Der Eigenbedarf ist zwar berechtigt, die Vorlage ist zu wenig präzise ausformuliert und lässt Raum für missbräuchliche Kündigungen mit vorgeschobenen Gründen offen.
Änderung KVG: Nein
Kurz gesagt, bezahlen die Kantone rund die Hälfte der Spital- und Pflegeleistungen. Dies soll geändert werden, so dass die ganzen Zahlungen über die Krankenkassen abgewickelt werden. Die heutigen Beiträge der Kantone an die Spital- und Pflegekosten gehen dann an die Krankenkassen. Damit wird die Möglichkeit der politischen Einflussnahme der Kantone auf die Gesundheitskosten deutlich reduziert und die Macht an die Krankenkassen vergeben.
Erläuterungen, Parolen 24. November 2024 Kanton St. Gallen
Nachtrag zum Sozialhilfegesetz: Nein
Diese Vorlage erhöht die Verfügungsmöglichkeiten staatlicher Organe über bedürftige Menschen und reduziert die Entscheidungsmöglichkeiten der Angehörigen. Dies sind Texte aus der Gesetzesvorlage:
- Die mit dem Vollzug dieses Gesetzes betrauten Organe geben Personendaten, einschliesslich besonders schützenswerter Personendaten, im Einzelfall ohne Einwilligung der betroffenen Person bekannt, wenn:
- Das mit dem Vollzug dieses Gesetzes betraute Organ kann ohne Ermächtigung der hilfesuchenden Person Mitarbeitende des mit dem Vollzug dieses Gesetzes betrauten Organs, die Polizei oder Dritte, insbesondere Privatdetektivinnen oder Privatdetektive, mit Abklärungen über die hilfesuchende Person und ihre wirtschaftliche Situation betrauen, wenn:
Kosten welche durch karitative Leistungen erbracht werden, sollen dazu neu aus Steuergeldern beglichen werden. Milizarbeiten werden so aufgelöst.
Einführungsgesetz im Pflegebereich: Nein
Heute haben Spitäler eine Ausbildungspflicht. Neu sollen auch Pflegeheime und die Spitex eine Ausbildungspflicht haben. Die Ausbildung soll generell ausgebaut werden. Die «Akademisierung» von Berufen, welche gerade von nicht ausgebildeten Menschen «learning by doing» erlernt werden können, werden so abgeschafft. Die Kosten steigen durch diese Ausbildungspflicht, während der Benefit für die Betagten und Pflegebedürftigen fraglich bleibt. Der Ausbau der Pflegeberufe in den Spitälern hat gezeigt, dass vor allem die Administration und die Kosten steigen, während viele Pflegende beklagen, dass die Zeit beim Patienten leide.
Erhöhung des Fahrkostenabzugs: Ja
Der Aufwand, der für die Lebenskosten und letztlich die Steuern betrieben wird, muss vollständig vom Einkommen abgezogen werden können. In diesem Sinne ist die Erhöhung des Fahrkostenabzugs ein Schritt in die richtige Richtung.