Der Verein AUFRECHT SCHWEIZ besteht aus Vertretern verschiedener Bürgerrechtsorganisationen, welche sich seit dem Frühling 2020 gebildet haben. Die politische Ausrichtung ist dabei nicht massgebend, bei uns finden sich Kandidaten und Mitwirkende aus dem ganzen politischen Spektrum.
Wir grenzen uns ganz klar von Extremismus ab.
Wir stehen ein für gesunden Menschenverstand, Verhältnismässigkeit, das Miteinander und Füreinander.
Unsere Statuten
Die Statuten unseres Vereins sind hier einsehbar
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UNSER LEITBILD
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Unter Menschenrechten verstehen wir die UN-Menschenrechtscharta in der Version von 1948. Diese ist für uns letztinstanzlich gültig. Gibt es innerhalb der Menschenrechte scheinbare Widersprüche, sind die Menschenwürde und Freiheit höher zu gewichten, als das Recht auf Leben. Das Leben ist endlich und eine Lebensgefahr darf nicht dazu führen, Würde und Freiheit einzuschränken, es sei denn, jemand bedroht unmissverständlich das Leben eines Anderen.
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Dem Geist und Sinn der Bundesverfassung darf durch keine Gesetzgebung widersprochen werden. Schweizer Gerichte sollen bei Entscheidungen Verfassungsartikel anwenden.
Für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenen Behörden soll das Völkerrecht, die Verfassung und die Bundesgesetze massgebend sein.
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Subsidiarität ist in der Verfassung festgehalten. Die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte verliefen in Richtung Kompetenzabgabe zu übergeordneten Instanzen. Dies wollen wir umkehren. Damit müssen Entscheide wieder auf der tiefst möglichen Stufe gefällt werden, wo der Bezug zur Sache noch vorhanden ist. Die Wirtschaft muss regionaler und der Einfluss von Grosskonzernen reduziert werden. Somit unterstützen wir die breitere Übernahme von Verantwortung durch Bürger und Unternehmer.
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Bei der Besetzung hoher Amtsstellen müssen die Kompetenzen die wichtigste Rolle spielen. Parteizugehörigkeiten (Richter, Stimmenauszähler, u.a.) dürfen keine Rolle mehr spielen. Stadt-, Kantons- und Bundesräte sollen keine Amtswahlen mehr sein, sondern Bewerbungs-Wahlen als Finanzminister, Justizminister, etc. Ein gewählter Politiker unserer Liste muss unverzüglich bei sämtlichen Lobby-Organisationen austreten. Dasselbe streben wir für alle gewählten Politiker an.
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- Gleichheit gilt uneingeschränkt vor dem Gesetz. Dies ist auch der einzige Wirkungsbereich des Staates.
- Geschwisterlichkeit gilt für das wirtschaftliche Leben und Handeln.
- Freiheit ist das Recht, nein zu sagen, nicht mitzumachen. Es geht dabei nicht nur um die geschriebene Freiheit, sondern vor allem um die von den Bürgern gelebte Freiheit. Ohne Freiheit keine Demokratie. Wir stehen zum definierten Freiheitsbegriff in den Artikeln 10, 13, 14, 15 und 18 der Bundesverfassung.
- Selbstbestimmung bedeutet, nach freiem Willen über sein Leben entscheiden zu können. Selbstbestimmung ist das Gegenteil von Manipulation, Fremdbestimmung bzw. Unterdrückung. Selbstbestimmung führt zwingend auch zur Selbstverantwortung.
UNSER LEITBILD
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Unter Menschenrechten verstehen wir die UN-Menschenrechtscharta in der Version von 1948. Diese ist für uns letztinstanzlich gültig. Gibt es innerhalb der Menschenrechte scheinbare Widersprüche, sind die Menschenwürde und Freiheit höher zu gewichten, als das Recht auf Leben. Das Leben ist endlich und eine Lebensgefahr darf nicht dazu führen, Würde und Freiheit einzuschränken, es sei denn, jemand bedroht unmissverständlich das Leben eines Anderen.
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Dem Geist und Sinn der Bundesverfassung darf durch keine Gesetzgebung widersprochen werden. Schweizer Gerichte sollen bei Entscheidungen Verfassungsartikel anwenden.
Für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenen Behörden soll das Völkerrecht, die Verfassung und die Bundesgesetze massgebend sein.
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Subsidiarität ist in der Verfassung festgehalten. Die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte verliefen in Richtung Kompetenzabgabe zu übergeordneten Instanzen. Dies wollen wir umkehren. Damit müssen Entscheide wieder auf der tiefst möglichen Stufe gefällt werden, wo der Bezug zur Sache noch vorhanden ist. Die Wirtschaft muss regionaler und der Einfluss von Grosskonzernen reduziert werden. Somit unterstützen wir die breitere Übernahme von Verantwortung durch Bürger und Unternehmer.
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Bei der Besetzung hoher Amtsstellen müssen die Kompetenzen die wichtigste Rolle spielen. Parteizugehörigkeiten (Richter, Stimmenauszähler, u.a.) dürfen keine Rolle mehr spielen.
Stadt-, Kantons- und Bundesräte sollen keine Amtswahlen mehr sein, sondern Bewerbungs-Wahlen als Finanzminister, Justizminister, etc. Ein gewählter Politiker unserer Liste muss unverzüglich bei sämtlichen Lobby-Organisationen austreten. Dasselbe streben wir für alle gewählten Politiker an. -
- Gleichheit gilt uneingeschränkt vor dem Gesetz. Dies ist auch der einzige Wirkungsbereich des Staates.
- Geschwisterlichkei gilt für das wirtschaftliche Leben und Handeln.
- Freiheit ist das Recht, nein zu sagen, nicht mitzumachen. Es geht dabei nicht nur um die geschriebene Freiheit, sondern vor allem um die von den Bürgern gelebte Freiheit. Ohne Freiheit keine Demokratie. Wir stehen zum definierten Freiheitsbegriff in den Artikeln 10, 13, 14, 15 und 18 der Bundesverfassung.
- Selbstbestimmung bedeutet, nach freiem Willen über sein Leben entscheiden zu können. Selbstbestimmung ist das Gegenteil von Manipulation, Fremdbestimmung bzw. Unterdrückung. Selbstbestimmung führt zwingend auch zur Selbstverantwortung.
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